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SKODA zeigt Designskizze des überarbeiteten SUPERB

Neue Designelemente und Technikfeatures schärfen das Profil des SKODA Flaggschiffs

GTÜ-Mitgeschäftsführerin Dimitra Theocharidou-Sohns nimmt Tätigkeit auf

Stuttgart (ots) Die Doppelführung der Gesellschaft für Technische Überwachung mbH ist wieder komplett: Dimitra Theocharidou-Sohns hat zum 1. Mai 2019 ihre Tätigkeit aufgenommen. Sie verantwortet unter anderem die Bereiche IT sowie die freiwirtschaftlichen Tätigkeiten. Robert Köstler fungiert als Sprecher der Geschäftsführung und verantwortet im Schwerpunkt den hoheitlichen Bereich. "Der derzeitige Wandel der gesamten Branche hin zur Digitalisierung hat weitreichende Auswirkungen auch auf das Sachverständigenwesen. Damit gewinnt der IT-Bereich an strategischer Bedeutung sowohl für die klassische Überwachungstätigkeit wie auch für moderne Dienstleistungen im freiwirtschaftlichen Bereich", sagt Robert Köstler. "Deshalb freue ich mich sehr, dass wir Dimit

SKODA startet bei der Bodensee-Klassik mit vier Ikonen der Unternehmensgeschichte

Mladá Boleslav (ots)
   - Vier SKODA Klassiker präsentieren am Bodensee Innovationsgeist 
     und traditionelle Modellvielfalt des tschechischen 
     Automobilherstellers
   - Limousine SKODA SUPERB 3000 OHV, Jubiläumsmodell SKODA OCTAVIA, 
     SUV-Vorläufer TREKKA und das Heckmotor-Coupé SKODA RAPID 135 
     stehen gemeinsam am Start
   - Drei Tage, 180 Fahrzeuge: Achte Auflage der Oldtimer-Rallye 
     führt auf malerischen Strecken 570 Kilometer durch das 
     süddeutsche und österreichische Voralpenland
Bei der achten Auflage der Bodensee-Klassik vom 2. bis 4. Mai bereichert SKODA das Starterfeld mit vier komplett unterschiedlichen Meilensteinen seiner Unternehmensgeschichte. Bei der beliebten Oldtimer-

TÜV Rheinland: Trotz Einparkhilfen – Autofahrer haften im vollen Umfang Fahrzeugführer trägt im Verkehr alleinige Verantwortung Rechtslage: Zusammenstöße beim Einparken sind kein Kavaliersdelikt

[caption id="attachment_229" align="alignnone" width="710"] TÜV Rheinland: Trotz Einparkhilfen - Autofahrer haften im vollen Umfang / Fahrzeugführer trägt im Verkehr alleinige Verantwortung / Rechtslage: Zusammenstöße beim Einparken sind kein Kavaliersdelikt / Rückfahrkamera. Foto: TÜV Rheinland / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/31385 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/TÜV Rheinland AG"[/caption] Köln (ots) Automatis